Barrierefreie Webseite – ab 2025 unverzichtbar
Rund ein Viertel aller Erwachsenen in der EU lebt mit einer Form von Behinderung – von visuellen und auditiven Beeinträchtigungen bis hin zu motorischen oder geistigen Einschränkungen. Die gesetzlichen Grundlagen, wie § 2 BFSG, definieren Barrierefreiheit als die Gestaltung von Umgebungen, die Menschen mit langfristigen körperlichen oder geistigen Einschränkungen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen.
Digitale Barrierefreiheit ist kein Nice-to-Have, sondern Pflicht.
Spätestens bis Juni 2025 müssen Unternehmenswebsites gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Das betrifft insbesondere öffentliche Institutionen, doch auch Unternehmen sollten handeln, um digitale Zugänglichkeit sicherzustellen. Barrierefreiheit ist nicht nur ein rechtliches Muss, sondern auch ein Zeichen von Inklusion und Verantwortungsbewusstsein.
Wir bei Neckarmedia sind bereits seit Jahren auf dieses Thema spezialisiert und stets über aktuelle Vorschriften und Standards informiert. Durch unsere Erfahrung mit und die Betreuung von zahlreicher öffentlicher Einrichtungen in Deutschland (u. a. Jobcenter, siehe auch Mein Antragsstatus) haben wir Strategien entwickelt, um Webseiten bereits in der Konzeption barrierefrei zu gestalten, bzw. die Barrierefreiheit auch bei bestehenden Webseiten sicherzustellen. Dabei berücksichtigen wir gesetzliche Vorgaben und setzen auf eine enge Zusammenarbeit mit unseren Kund*innen und relevanten Stellen, wie z. B. der Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik.
Wie die optimierte, barrierefreie Webseite aussieht und bedient wird, können Sie anhand eines Musterbeispiels unter www.jobcenter-agl.de erleben.
Der Weg zur barrierefreien Webseite
Bei Missachtung der Vorgaben sind zwar keine Klagen möglich, jedoch kann es zu behördlichen Anordnungen kommen. Von der Umsetzung der Barrierefreiheit auf Webseiten ausgenommen sind reine B2B-Webseiten, Webseiten von Kleinstunternehmen oder Seiten ohne jegliche Online-Kontaktmöglichkeit. Renommierte Tools wie WAVE oder die WCAG-Richtlinien helfen uns dabei, die Barrierefreiheit Ihrer Website bewerten und optimieren zu können.
Die vier Säulen barrierefreier Websites
Für die Bewertung und spätere Grundlage für die Optimierung haben wir vier Haupteigenschaften erarbeitet:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte und Elemente müssen auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen zugänglich sein – sei es durch klare Kontraste, anpassbare Schriftgrößen oder alternative Darstellungen für Grafiken.
- Verständlichkeit: Struktur und Sprache der Inhalte sollen für alle Nutzer*innen verständlich sein. Leichte Sprache, klare Überschriften und übersichtliche Navigation sind hierbei entscheidend.
- Bedienbarkeit: Eine einfache und vollständige Nutzung der Website – auch ohne Maus – ist essenziell. Buttons, Pop-ups und Formulare sind barrierefrei zu gestalten.
- Kompatibilität mit Hilfstechnologien: Screenreader oder Sprachsteuerungen u. a. durch alternative Bildbeschreibungen (Alt-Texte) müssen problemlos interagieren können.
Unsere Empfehlung: Schritt für Schritt zur barrierefreien Website
Barrierefreiheit ist ein komplexes Thema, das individuelle Lösungen erfordert – ähnlich wie die DSGVO. Mit unserem Know-how analysieren wir Ihre Webseite und optimieren diese, wo notwendig. Von der initialen Prüfung bis zur Umsetzung stehen wir Ihnen stets sowohl beratend als auch umsetzend zur Verfügung.
Wir sehen uns dabei als Unterstützer, nicht als Ersatz. Viele öffentliche Institutionen haben eigene Expert*innen geschult oder eingestellt, um gemeinsam mit uns die Barrierefreiheit ihrer Websites zu optimieren. Diese enge Zusammenarbeit ermöglicht es, Webseiten nicht nur gesetzeskonform, sondern auch wirklich inklusiv zu gestalten.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, auch Ihre Website barrierefrei zu machen.
Interessiert? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.