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Cookie-Hinweise auf Webseiten

Cookie-Hinweise auf Webseiten – eine rechtliche Pflicht?

Beim täglichen Surfen im World Wide Web sind sie ein verlässlicher, mitunter auch etwas penetranter Begleiter: die Hinweise, dass eine Webseite sogenannte Tracking-Cookies verwendet, also Dateien, die auf der Festplatte des Betrachters abgelegt werden, um diesen bei zukünftigen Besuchen identifizieren zu können. Ein Großteil der Nutzer empfindet die entsprechenden grafischen Einblendungen als störend, was zahlreiche Seitenbetreiber vor die Frage stellt, ob ein solcher Hinweis überhaupt erforderlich ist, und wenn ja, in welcher Form?

Die aktuelle Rechtslage, Stand 01/17:

Laut § 15 Abs. 3 Telemediengesetz (TMG) reicht es aus, den Nutzer über den Einsatz von Tracking-Cookies zu informieren und auf sein Widerspruchsrecht hinzuweisen. Dies kann beispielsweise im Rahmen Ihrer Datenschutzerklärung erfolgen. Die EU-Cookie-Richtlinie, welche von Deutschland bisher noch nicht umgesetzt wurde, betrachtet eine ausdrückliche Einwilligung des Seitenbesuchers hingegen als obligatorisch – auch dann, wenn Ihre Onlinepräsenz beispielsweise auf Google Analytics zurückgreift.

Im deutschen Recht besteht somit trotz EU-Richtlinie derzeit keine Pflicht zur Einwilligung des Nutzers hinsichtlich der Verwendung von Cookies. Ausgeschlossen ist jedoch nicht, dass es früher oder später eine Vereinheitlichung zugunsten von umfassendem Datenschutz geben wird.

Die rechtlich sicherste Lösung:

Sie bestehen auf die aktive Einwilligung Ihrer Nutzer. Kontaktieren Sie uns, damit wir eine entsprechende Einblendung auf Ihrer Webseite veranlassen können.

Der Mittelweg:

Beim ersten Seitenaufruf informieren Sie den Nutzer, dass Cookies verwendet werden, verlangen jedoch keine aktive Einwilligung durch Klicken. Auch diesen Hinweis können wir gerne für Sie auf Ihrer Webseite implementieren.

Die alternative Option:

Solange es in Deutschland keine Pflicht zur Integration eines Hinweis-Buttons gibt, steht es Ihnen selbstverständlich frei, erst einmal abzuwarten, ob die Richtlinie auch in Deutschland umgesetzt wird. Sie sollten jedoch einen entsprechenden Passus, wie man das Setzen von Cookies verhindern kann, in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen. Einen kostenlosen Datenschutz-Generator finden Sie beispielsweise unter: www.e-recht24.de/muster-datenschutzerklaerung.html

 

Kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu, wenn es um die Gestaltung sowie die technische Umsetzung der von Ihnen bevorzugten Lösung geht.

Quelle: eRecht24

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